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Karfreitag und das Tanzverbot.

von Steffen Zörnig

Wolfgang Lünenbürger-Reidenbach hat mich heute morgen auf das Tanzverbot an Karfreitag aufmerksam gemacht. Mir war bisher nicht bewusst, dass es wirklich ein gesetzliches Verbot zum Tanzen an diesem Tag gibt, zumal nach der Wikipedia in Hamburg auch noch am Ewigkeitssonntag und am Volkstrauertag ein zeitweises Tanzverbot (von morgens bis nachmittags) existiert.

Nun regt sich vielerorts Widerspruch gegen dieses Tanzverbot und damit stellt sich natürlich auch die Frage nach dem generellen Sinn kirchlicher Feiertage. Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus und die Gesellschaft besteht aus diversen Kulturen, die mit den christlichen Bräuchen nur wenig anfangen können.

Ich muss gestehen, dass ich beide Positionen verstehen kann. Natürlich freue ich mich über die kirchlichen Feiertage und ich habe auch mit einem Tanzverbot an diesen Tagen kein Problem. Wenn sich die Gesellschaft jedoch so weiter entwickelt und immer mehr Menschen der Kirche den Rücken zu kehren, ist es vielleicht sinnvoller die traditionell und kulturell wichtigsten kirchlichen Feiertage in gesetzliche Feiertage umzuwandeln und die anderen Feiertage zu streichen. Damit könnte dann auch ohne Probleme das Tanzverbot aufgehoben werden.

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