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DRM – Wenn Gekauftes wertlos wird.

von Steffen Zörnig

Digital Rights Management (kurz DRM, übersetzt Digitale Rechte Verwaltung) war eine der Bedingungen der Musik und Videoindustrie um ihre Inhalte auch im Internet zu verkaufen. Denn durch DRM können die Anbieter das Abspielen und Kopieren von digitalen Inhalten kontrollieren, einschränken oder verbieten. Doch was passiert, wenn der Anbieter der gekauften Inhalte die Tore schließt?

Aktuell trifft dies die Download Plattform in2movies, die 2006 von Warner und Arvato gegründet wurde. Für rund 7 bis 13 Euro konnte man aktuelle und ältere Filme kaufen und herunterladen. Wenn man dann den ersten Film abspielen möchte, muss man der Computer über das Internet einmal aktivieren. Erst dann spielt er die gekauften Filme ab (Dieses Verfahren ist übrigens für alle DRM Dienste typisch). Wie AreaDVD berichtet, werden nach der Einstellung von in2movies am 11.06. gekaufte Filme zwar noch auf bereits aktivierten Computern abspielbar bleiben, neue Computer können hingegen auch nicht mehr aktiviert werden – ebenso wie nach einer Neuinstallation von Windows. Und so werden wahrscheinlich die gekauften Filme über kurz oder lang wertlos werden. Ein “Ownload”, wie in2movies ihren “Download to Own” (Herunterladen um es zu besitzen) Dienst nannte, ist demnach wohl gar nicht so viel Besitz wie man es sich gewünscht hätte.

Was bei Filmen und Serien noch immer ein Muss der Industrie ist, weicht bei der Musik immer mehr auf. Anfänglich wurde zwar auch hier bei Musik aus dem Internet DRM verwendet, doch gibt es aktuell immer mehr Anbieter, die darauf verzichten. Scheinbar hat hier die Industrie erkannt, dass DRM sehr hinderlich wird – vor allem wenn man sie auch auf einem MP3 Player unterwegs hören möchte. Und so sind viele Kunden nicht bereit bei fast identischen Preisen im Vergleich zum normalen Album doch recht hohe Einschränkungen hinzunehmen.

Es darf jedoch bezweifelt werden, dass die Industrie bei Videos vom DRM weggehen wird, auch wenn es für den Konsumenten die beste Entscheidung wäre. Denn anders als bei Musik CDs ist der Konsument hier schon seit VHS Zeiten daran gewöhnt Filme nicht kopieren zu können, da so gut wie alle Filme (VHS, DVD, Bluray) mit einem Kopierschutz belegt sind. Und so darf man auch ausserhalb des Internets einen Film nicht einfach von einer DVD auf einen mobilen Videoplayer kopieren. Hier bleibt nur der Vorteil, dass einmal gekaufte Filme auch noch nach Jahren noch auf dem heimischen Player abgespielt werden können.

Der Kauf von DRM geschützten Inhalten sollte also immer gut überlegt sein. Zwar ist nicht davon auszugehen, dass Anbieter wie iTunes in den nächsten Jahren die Tore dicht machen – wer kann jedoch schon 20 Jahre in die Zukunft blicken? Auch ist der Preis sicher ein entschiedener Faktor und gerade dieser ist beim Kauf von ganzen Alben, ganzen Serien oder Filmen meist im gleichen Rahmen wie beim Händler um die Ecke. Für mich macht DRM daher eigentlich nur beim Verleih/Mieten von Filmen, Serien und Musik Sinn, denn hier ist das Zeitfenster für das Abspielen von Inhalten schon vom Prinzip her begrenzt.

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