Bei Google Adwords gab es bisher die Möglichkeit angemeldete Marken zu schützen und so zu verhindern, dass diese als Adword gebucht werden. Google teilte heute jedoch mit, dass diese Option ab dem 14.9. nicht mehr gegeben ist und somit auch fremde Firmen Anzeigen über markengeschützte Keywords buchen können.
Folgende zwei Konsequenzen bilden sich daraus:
- Ein Konkurrent kann nun über den eigenen Google Ergebnissen stehen, wenn eine Firma keine eigenen Adwords schaltet – oder auch nicht genug Geld für die Adwords zahlen möchte.
- Firmen, die bereits auf die eigenen Markennamen Adwords schalten, werden nun pro Click vermutlich einen höheren Preis zahlen, da die Konkurrenz für diese Begriffe mitbieten kann.
Damit setzt Google eine Entscheidung vom EuGH um, welches am 23.3.2010 entschieden hat, dass die Nutzung eines Markennamens als Keywords innerhalb von Google Adwords grundsätzlich keine Verletzung des Markenrechts ist. Zwar können die Anzeigen durch entsprechende Texte eine Markenverletzung darstellen, jedoch ist die reine Nutzung des Markennamens als Buchung grundsätzlich keine Markenverletzung.
Es wird nun spannend werden, wie die einzelnen Firmen reagieren. Nachteilig wirkt es sich auf die Markeninhaber aus, denn diese bekommen nun innerhalb der Google Ergebnisse mehr Konkurrenz. Zusätzlich waren Markenbegriffe auch immer eine gute Möglichkeit eine Anzeigengruppe bei Adwords durch hohe Klickraten zu niedrigen Preisen kostentechnisch zu optimieren. Diese Möglichkeit ist damit leider verbaut.
Diverse Anwälte dürfte diese Maßnahme jedoch mit Sicherheit freuen, da sie in naher Zukunft berechtigte und unberechtigte Markenverletzungen vor Gericht austragen dürfen. Ein weiterer Gewinner sind vermutlich kleinere Firmen, die nun vorsichtig im Fahrwasser großer Marken mitschwimmen können. Durch die höheren Klickpreise bei Adwords mit Markennamen, dürfte der größte Gewinner aber Google sein.